Vorwort

Der Besuch in einer Justizvollzugsanstalt kann für Gefangene eine willkommene Abwechslung, Trost und eine Brücke zum Alltag sein. Das gilt vor allem für Gefangene, die über einen längeren Zeit­raum in der Haft bleiben müssen. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich hier vor Ihrem Besuch über die Besuchszeiten und Besuchsmodalitäten zu informieren.


Der Besuch in der Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn 

Möglicherweise benötigen Sie eine richterliche Besuchserlaubnis. Informationen dazu können Sie direkt beim zuständigen Gericht einholen. Bitte vereinbaren Sie erst danach mit uns einen Besuchstermin.

Ein Besuch eines Gefangenen kann ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache erfolgen. Dieses gilt für: 

  • private Besucher
  • Amtliche Besucher
  • Anwälte / Verteidiger

Amtliche Besucher sowie Anwälte und Verteidiger haben zusätzlich die Möglichkeit jeden Freitag nach vorheriger Terminabsprache (per Fax (0203/5550 - 224) sowie per E-Mail an Besuch-JVA-Duisburg-Hamborn@jva-duisburg-hamborn.nrw.de), in der Zeit von 08.30 Uhr - 16.00 Uhr, Besuchstermine warzunehmen.

Wir möchten sie darauf hinweisen, dass aus organisatorischen Gründen der Besuch spätestens um 16.00 Uhr beendet werden muss.

Weitere Infos:

  • Wäsche kann aus organisatorischen Gründen nur beim Besuch ihrer Angehörigen übergeben werden.
  • Pro Besuch werden maximal 3 Personen (inkl. Kindern) zugelassen.

Telefonisch können Terminabsprachen zu folgenden Zeiten erfolgen:           

Montag von 13:00 Uhr - 19:00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag von 08:30 Uhr - 11:45 Uhr und 12:30 Uhr - 15:00 Uhr.

Sie erreichen die Besuchsterminvergabe unter folgender Rufnummer:   0203/5550 - 223

Besuchszeiten Duisburg Hamborn:

Montags 

12:30 Uhr (erster Termin) – 19:15 Uhr (letzter Termin)

Dienstags – Donnerstag  08:15 Uhr (erster Termin) – 15:00 Uhr (letzter Termin)
Freitag Behördentag (Anwälte/Polizei/Bewährungshilfe etc.) 08.30 Uhr - 16:00 Uhr 
Jeden 2. Samstag im Monat  08:15 Uhr (erster Termin) – 14:00 Uhr (letzter Termin)






Spielecke für Kinder

Der Besuch einer Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Dinslaken

Ein Besuch einer Gefangenen kann ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache erfolgen. Dieses gilt für: 

  • private Besucher
  • Anwälte / Verteidiger oder Amtspersonen benötigen zurzeit keine Termine


Telefonisch können Terminabsprachen zu folgenden Zeiten erfolgen:           

Neue Termine werden beim Besuch vor Ort vergeben oder ab 17.00 Uhr telefonisch an der Pforte.

Sie erreichen die Besuchsterminvergabe unter folgender Rufnummer: 02064/4455 - 0

Die Besuchstage in Dinslaken sind montags bis donnerstags, und einmal im Monat der Samstag.


Besuchszeiten Dinslaken: 
Montag        09:00 Uhr – 12:30 Uhr
Dienstag        09:00 Uhr – 15:30 Uhr    
Mittwoch     09:00 Uhr – 15:30 Uhr
Donnerstag       12:30 Uhr – 19:00 Uhr
Freitag               geschlossen
Jeden 1. Samstag im Monat     09:00 Uhr – 14:00 Uhr



 


      

     

   

Ausrufungszeichen Bitte beachten:

  1. Besuche in der Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn und in der Zweiganstalt Dinslaken unterliegen einer Einlasskontrolle.
  2. Bitte halten Sie einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass (Aufenthaltstitel sind nur in Verbindung mit dem Reisepass gültig) bereit.
  3. Besucher, die augenscheinlich unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss stehen, werden abgewiesen.
  4. Vor dem Besuch sind alle Gegenstände (Uhren, Bargeld, Handy, usw.) in das vorgesehene Fach abzulegen und einzuschließen.
  5. möglicherweise benötigen Sie eine richterliche Besuchserlaubnis. Informationen können direkt beim zuständigen Gericht eingeholt werden. Bitte vereinbaren Sie erst danach mit uns einen Besuchstermin.
  6. Um einen reibungslosen Ablauf des Besuches zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass Sie sich 15 Minuten vor dem Beginn des Besuchstermins an der Außenpforte melden.
  7. Ein Einlass nach dem Beginn des vereinbarten Besuchstermins kann aus organisatorischen Gründen leider nicht mehr erfolgen.